Die EPA (USA) führt neue Beschränkungen für Chlorpyrifos, Malathion und Diazinon ein.

Die EPA erlaubt die fortgesetzte Verwendung von Chlorpyrifos, Malathion und Diazinon bei allen Gelegenheiten mit den neuen Schutzmaßnahmen auf dem Etikett.Diese endgültige Entscheidung basiert auf dem endgültigen biologischen Gutachten des Fisch- und Wildtierdienstes.Das Büro stellte fest, dass potenzielle Bedrohungen für gefährdete Arten durch zusätzliche Beschränkungen gemindert werden könnten.

 

„Diese Maßnahmen schützen nicht nur geschützte Arten, sondern verringern auch die potenzielle Exposition und die ökologischen Auswirkungen in diesen Gebieten, wenn Malathion, Chlorpyrifos und Diazinon verwendet werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Agentur.Die Genehmigung des überarbeiteten Labels für Produktregistrierungsinhaber wird etwa 18 Monate dauern.

 

Landwirte und andere Anwender verwenden diese Organophosphor-Chemikalien zur Bekämpfung einer Vielzahl von Schädlingen in einer Vielzahl von Nutzpflanzen.Die EPA verbot im Februar die Verwendung von Chlorpyrifos in Nahrungspflanzen wegen der Verbindung zu Hirnschäden bei Kindern, erlaubt aber weiterhin die Verwendung für andere Zwecke, einschließlich der Mückenbekämpfung.

 

Alle Pestizide werden vom US Fish and Wildlife Service und der NOAA Fisheries Division als hochgiftig für Säugetiere, Fische und wirbellose Wassertiere eingestuft.Wie vom Bundesgesetz vorgeschrieben, konsultierte die EPA die beiden Behörden bezüglich des biologischen Gutachtens.

 

Nach den neuen Beschränkungen darf weder Diazinon in die Luft gesprüht werden, noch darf Chlorpyrifos großflächig unter anderem zur Ameisenbekämpfung eingesetzt werden.

 

Weitere Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, das Eindringen von Pestiziden in Gewässer zu verhindern und sicherzustellen, dass die Gesamtbelastung mit Chemikalien verringert wird.

 

Die Fischereiabteilung der NOAA stellte fest, dass die Chemikalien ohne zusätzliche Beschränkungen eine Gefahr für Arten und ihre Lebensräume darstellen würden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.08.2022